„Corona-Prämien“ auch für 2021 von der Steuer befreien und die Mitarbeiterbeteiligung rasch umsetzen!

2020 war es möglich, Zulagen und Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Covid-Krise bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei unabhängig von der Branche an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszubezahlen. Die Landesobfrau des ÖAAB Oberösterreich, LH-Stellvertreterin Christine Haberlander, fordert diese Regelung für alle Berufsgruppen auch für das gesamte Jahr 2021.

„Der in der Vorwoche vorgestellte Coronabonus des Bundes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheits- und Pflegeberufen ist ein wichtiger Schritt als Zeichen des Dankes für einen besonders geforderten Bereich“, so Haberlander. „Mit einer generellen Steuerbefreiung von Corona-Bonuszahlungen könnte auch in der Privatwirtschaft und im gesamten Öffentlichen Dienst ein Anreiz geschaffen werden, besondere Leistungen während Zeit der Pandemie finanziell zu belohnen.“

In einem weiteren Schritt fordert die Landesobfrau des oberösterreichischen ÖAAB mit der Mitarbeiterbeteiligung, die im aktuellen Regierungsprogramm verankert ist und die der ÖVP-Arbeitnehmerbund schon lange fordert, Bonuszahlungen bis zu 3.000 Euro dauerhaft völlig steuer- und sozialversicherungsfrei zu stellen. „Als ÖAAB kämpfen wir für alles, das den „Faktor Arbeit“ entlastet, Leistung belohnt und für mehr Geld im Börserl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgt“, so Haberlander abschließend.

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