Familien haben Vorrang – ÖAAB-Obfrau Haberlander begrüßt die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit

Als wichtigen Schritt zur Unterstützung von berufstätigen Eltern bezeichnet die Obfrau des OÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB in Oberösterreich, Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander, die von Arbeitsminister Martin Kocher angekündigte Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit.

„Die Regelung gibt den Eltern gerade zum Schulstart Sicherheit und bedeutet eine wichtige Unterstützung im Falle einer behördlichen Schließung von Schulklassen oder der Absonderung von Kindern als Kontaktpersonen“, zeigt sich Haberlander mit der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit zufrieden. Die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit soll rückwirkend mit 1. September 2021 in Kraft treten. „Das garantiert Betreuungssicherheit für die Kleinen, in Zeiten, in denen leider nach wie vor Coronafälle auftreten können.“ Die ÖAAB-Landesobfrau verweist dabei auch auf die steigende Notwendigkeit der Inanspruchnahme, da geimpfte Eltern meist als Kontaktperson der Kategorie 2 eingestuft und nicht automatisch abgesondert werden.

Die Sonderbetreuungszeit wurde im Frühjahr 2020 auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung beschlossen, um Beschäftigte mit Betreuungspflichten zu unterstützen. Sie ermöglicht es berufstätigen Eltern, sich freistellen zu lassen, um besondere Betreuungspflichten aufgrund von behördlichen (Teil)Schließungen oder im Fall einer behördlichen Absonderung (Quarantäne des Kindes) in Anspruch nehmen zu können. Mit der bereits vierten Verlängerung stehen Eltern in Summe weitere 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung.

„Schon die gesamte Coronapandemie hindurch leisten Familien Großartiges“, so Christine Haberlander. „Daher ist es nicht nur notwendig sondern auch verdient, dass die optimalen Rahmenbedingungen zur Unterstützung bei steigenden Infektionszahlen beibehalten werden.“ Für den OÖVP-Arbeitnehmerbund ist dieser Schritt ein weiteres erfreuliches Zeichen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft in Krisenzeiten und der wirksamen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

BM Arbeit: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bis Jahresende sichergestellt

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ÖAAB-Landesobfrau LH-Stv. Christine Haberlander zeigt sich über die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit zufrieden.