„Seit vielen Jahren setzten wir uns als ÖAAB-FCG-Arbeiterkammerfraktion die längst fällige Anpassung dieser Steuerfreigrenzen ein“, freut sich die Fraktionsvorsitzende von ÖAAB und FCG in der AK OÖ., Cornelia Pöttinger, über die Maßnahme. Sie appelliert zudem an die Unternehmen, diese erweiterte Möglichkeit der steuerfreien Zuwendung an die Belegschaft auch entsprechend zu nutzen. Weiters hofft die Hilfswerk-Betriebsratsvorsitzende, dass der Gesetzgeber in der Neuregelung vorsieht, dass die Freigrenzen in Zukunft automatisch an die Inflation angepasst werden.
Grundsätzlich sieht das Gesetz eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte vor. Auch Gutscheine für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten (Essensbons, Essensmarken) im Betrieb oder in nahegelegenen Gaststätten fallen unter diese Befreiungsbestimmung.