Oberösterreich begrüßt Paket für Pendlerinnen und Pendler

Automatische Einmalzahlung von bis zu 250 Euro für Bezieherinnen und Bezieher der Fernpendlerbeihilfe noch heuer, Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe und Ausweitung der Einkommensgrenze ab 2023

Die Bezieherinnen und Bezieher der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe werden mit einem kilometerabhängigen Teuerungsausgleich von bis zu 250 Euro unterstützt, der automatisch und unbürokratisch vom Land OÖ ausbezahlt wird. Außerdem wird die Fernpendlerbeihilfe ab dem nächsten Jahr um 5,7 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 26.000 auf 28.000 Euro spürbar angehoben. Damit fallen mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unter die Fördervoraussetzungen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe. Das Gesamtpaket schlägt sich mit rund 2,7 Millionen Euro zu Buche. 

„Jene unterstützen, die arbeiten. Jene unterstützen, die das Auto dazu brauchen: Mit diesem Pendlerpaket wertschätzen und entlasten wir alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die tagtäglich ihren Beitrag leisten und weite Strecken in die Arbeit pendeln“ so ÖAAB-Landesobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander.

 „Pendlerinnen und Pendler sind auf das Auto vielfach angewiesen. Gerade am Land gibt es oft keine Alternativen zum Arbeitsplatz zu gelangen. Daher begrüße ich das OÖ Pendlerpaket sehr! Es ist eine wichtige Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ so die Fraktionsvorsitzende der AK-Fraktion ÖAAB-FCG Cornelia Pöttinger.

„In Oberösterreich wird damit eine finanzielle Unterstützung zugesprochen, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort spüren – das ist effektiv!“ so LAbg. Dr. Peter Csar, Vorsitzender der GÖD.

 

Änderungen der Fernpendlerbeihilfe im Detail:

1. Automatische und zusätzliche Einmalzahlung für Bezieherinnen und Bezieher der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe:

Im Jahr 2022 wurden bereits rund 10.000 Ansuchen auf die Fernpendlerbeihilfe positiv erledigt. Diese Personen erhalten automatisch eine Einmalzahlung. Alle Anträge, die noch bis zum Ende des Jahres beim Land OÖ einlangen und die Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten neben der regulären und bereits ausbezahlten Fernpendlerbeihilfe auch die Einmalzahlung.

Entfernungsstufe 25-49 km 
Reguläre Fernpendlerbeilfe187 Euro
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung150 Euro
Max. Gesamtentlastung heuer: 337 Euro

 

Entfernungsstufe 50-74 km 
Reguläre Fernpendlerbeihilfe:262 Euro
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung200 Euro
Max. Gesamtentlastung heuer:462 Euro

 

Entfernungsstufe ab 75 km 
Reguläre Fernpendlerbeihilfe:361 Euro
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung250 Euro
Max. Gesamtentlastung heuer:611 Euro

 


2. Allgemeine Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe um 5,7% ab nächstem Jahr

Entfernungsstufe  Beihilfe Alt   Beihilfe Neu   
25-49 km187 Euro198 Euro
50-74 km262 Euro277 Euro
ab 75 km361 Euro382 Euro

 

3. Erhöhung Einkommensgrenze für die Fernpendlerbeihilfe ab nächstem Jahr

Die Einkommensgrenze wird von derzeit von 26.000 auf 28.000 Euro angehoben.  Diese Anpassung erhöht die Zahl der anspruchsberechtigten Personen um ca. 20 %.

 

Allgemeines zur Fernpendlerbeihilfe in Oberösterreich:

Fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km beträgt. Der Hauptwohnsitz, aus dem gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.

 

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ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger, ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzende in der AK OÖ Cornelia Pöttinger, ÖAAB-Landesobfrau LH-Stv. Christine Haberlander, GÖD-Vorsitzender LAbg. Peter Csar (v.l.n.r.)