Die Bezieherinnen und Bezieher der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe werden mit einem kilometerabhängigen Teuerungsausgleich von bis zu 250 Euro unterstützt, der automatisch und unbürokratisch vom Land OÖ ausbezahlt wird. Außerdem wird die Fernpendlerbeihilfe ab dem nächsten Jahr um 5,7 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 26.000 auf 28.000 Euro spürbar angehoben. Damit fallen mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unter die Fördervoraussetzungen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe. Das Gesamtpaket schlägt sich mit rund 2,7 Millionen Euro zu Buche.
„Jene unterstützen, die arbeiten. Jene unterstützen, die das Auto dazu brauchen: Mit diesem Pendlerpaket wertschätzen und entlasten wir alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die tagtäglich ihren Beitrag leisten und weite Strecken in die Arbeit pendeln“ so ÖAAB-Landesobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander.
„Pendlerinnen und Pendler sind auf das Auto vielfach angewiesen. Gerade am Land gibt es oft keine Alternativen zum Arbeitsplatz zu gelangen. Daher begrüße ich das OÖ Pendlerpaket sehr! Es ist eine wichtige Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ so die Fraktionsvorsitzende der AK-Fraktion ÖAAB-FCG Cornelia Pöttinger.
„In Oberösterreich wird damit eine finanzielle Unterstützung zugesprochen, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort spüren – das ist effektiv!“ so LAbg. Dr. Peter Csar, Vorsitzender der GÖD.
Änderungen der Fernpendlerbeihilfe im Detail:
1. Automatische und zusätzliche Einmalzahlung für Bezieherinnen und Bezieher der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe:
Im Jahr 2022 wurden bereits rund 10.000 Ansuchen auf die Fernpendlerbeihilfe positiv erledigt. Diese Personen erhalten automatisch eine Einmalzahlung. Alle Anträge, die noch bis zum Ende des Jahres beim Land OÖ einlangen und die Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten neben der regulären und bereits ausbezahlten Fernpendlerbeihilfe auch die Einmalzahlung.
Entfernungsstufe 25-49 km | |
Reguläre Fernpendlerbeilfe | 187 Euro |
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: | 150 Euro |
Max. Gesamtentlastung heuer: | 337 Euro |
Entfernungsstufe 50-74 km | |
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: | 262 Euro |
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: | 200 Euro |
Max. Gesamtentlastung heuer: | 462 Euro |
Entfernungsstufe ab 75 km | |
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: | 361 Euro |
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: | 250 Euro |
Max. Gesamtentlastung heuer: | 611 Euro |
2. Allgemeine Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe um 5,7% ab nächstem Jahr
Entfernungsstufe | Beihilfe Alt | Beihilfe Neu |
25-49 km | 187 Euro | 198 Euro |
50-74 km | 262 Euro | 277 Euro |
ab 75 km | 361 Euro | 382 Euro |
3. Erhöhung Einkommensgrenze für die Fernpendlerbeihilfe ab nächstem Jahr
Die Einkommensgrenze wird von derzeit von 26.000 auf 28.000 Euro angehoben. Diese Anpassung erhöht die Zahl der anspruchsberechtigten Personen um ca. 20 %.
Allgemeines zur Fernpendlerbeihilfe in Oberösterreich:
Fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km beträgt. Der Hauptwohnsitz, aus dem gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.