Oberösterreich zahlt eigenen Energiekostenzuschuss aus

Oberösterreich hilft mit 400 Euro zielgerichtet und rasch mit einer spürbaren Einmalzahlung für Haushalte mit niedrigem Einkommen sowie einer Erhöhung des Heizkostenzuschusses

Nachdem Oberösterreich bereits im Frühjahr als erstes Bundesland den Heizkostenzuschuss um 15 Prozent erhöht und die Wohnbeihilfe ausgeweitet hat, hat das Sozialressort nun weitere Maßnahmen ausgearbeitet. Das Land Oberösterreich ergänzt das Unterstützungspaket der Bundesregierung mit zielgerichteten Maßnahme für Landsleute mit niedrigem Einkommen. Sie bekommen eine eigene Unterstützung für die Heizkosten.

Insgesamt unterstützt das Land mit 400 Euro: 200 Euro werden noch dieses Jahr als Einmalzahlung direkt ausbezahlt (Oö. Energiekostenzuschuss), weitere 200 Euro mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss 2022/23. Das Land weitet zudem den Bezieherkreis deutlich aus. Denn die Einkommensgrenze wird auf 1.200 Euro (monatliches Nettoeinkommen) erhöht.

Die Umsetzung im Detail:

OÖ Energiekostenzuschuss 2022: 200 Euro

Alle Haushalte, die bereits im Frühjahr den Heizkostenzuschuss 2021/22 beantragt haben, bekommen antragslos noch in diesem Jahr eine zusätzliche direkte Auszahlung von 200 Euro. Es handelt sich hierbei um Haushalte mit niedrigem Einkommen. Herangezogen wird dafür das monatliche Nettohaushaltseinkommen. Bei Alleinstehenden liegt der Grenzwert bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.500 Euro (Erhöhung um 380 Euro pro Kind).

Es wird zudem eine eigene Härtefallregelung geschaffen: Rutscht ein Haushalt im Jahr 2022 mit dem Haushaltseinkommen unter die Einkommensgrenze, kann der Oö. Energiekostenzuschuss nachträglich auch Anfang 2023 beantragt werden. Dann wird als Grundlage der Einkommensnachweis 2022 herangezogen (statt Einkommensnachweis 2021).

Der Beschluss der Maßnahme soll noch im Oktober in der Oö. Landeregierung erfolgen.

Heizkostenzuschuss 2022/23 NEU: Oberösterreich erhöht Zuschuss auf 200 Euro und erweitert den Bezieherkreis deutlich

Ab Jänner kann zudem der Heizkostenzuschuss NEU des Landes beantragt werden. Der Heizkostenzuschuss NEU wird von 175 auf 200 Euro erhöht. Zudem wird das Land den Bezieherkreis deutlich ausweiten, denn die Einkommensgrenze wird erhöht. Bei Alleinstehenden soll diese zukünftig etwa 1.200 Euro betragen (monatliches Nettoeinkommen).

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