„Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung sieht vor, das Bonuszahlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu rund 3.000 Euro völlig steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden. Dem Dienstgeber wird somit die Möglichkeit eingeräumt, eine Prämie oder Zulage zu zahlen, die bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch direkt ankommt. Gerade jetzt ist es wichtig die Mitarbeiterbeteiligung für Unternehmen bis hin auch zum Öffentlichen Dienst möglich zu machen“, so Wöginger.
Dem ÖAAB-Bundes- und Landesobmann ist es zudem ein Anliegen, so schnell wie möglich Lösungen für die Anliegen und Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nun aufgrund der Corona-Krise neu entstanden seien, zu finden. „Viele Menschen verrichten ihre Arbeit von zu Hause aus. Unklarheit herrscht nun, ob das Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden kann. Es ist selbstverständlich, dass das Pendlerpauschale auch für die Zeit des Teleworkings oder einer Dienstverhinderung gilt“, so der ÖAAB-Bundesobmann.
„Außerdem soll es weiterhin steuerfreie Überstundenzuschläge, sowie Schutz- Erschwernis- und Gefahren-Zulagen auch bei Telearbeit und Quarantäne geben. Gesetzlich sollen diese Punkte das noch diese Woche gesetzlich geregelt werden“, so der ÖAAB-Obmann. „Neben den gesundheitlichen Aspekten dürfen wir auch den finanziellen Aspekt der Krise nicht außer Acht lassen. Wir arbeiten mit ganzer Kraft für die Menschen im Land. Ob Pendlerpauschale oder Mitarbeiterbeteiligung: Als ÖAAB unterstützen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wo immer wir können“, betont Wöginger abschließend.
ÖAAB-Obmann Wöginger: Mitarbeiterbeteiligung jetzt umsetzen und Pendlerpauschale bei Home-Office beibehalten
Im Regierungsprogramm ist die Möglichkeit einer Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen. „Jetzt in der Corona-Krise ist der richtige Zeitpunkt, das Modell der Mitarbeiterbeteiligung, wie der ÖAAB es seit langem fordert, zu ermöglichen. Das Regierungsprogramm bildet hier die Basis“, so ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger.