Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Als wichtigen Schritt zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Coronakrise bezeichnet die gf. Landesobfrau des ÖAAB Oberösterreich, Christine Haberlander, die am 5. November von Familien- und Arbeitsministerin Aschbacher präsentierte Ausweitung der Sonderbetreuungszeit. „Dass künftig im Falle einer behördlichen Schließung von Schulklassen oder Kindergartengruppen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit besteht, gibt den Eltern Sicherheit und bedeutet eine wichtige Unterstützung“, so die oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreterin. „Vor allem für alleinerziehende Mütter ist es im Bedarfsfall wichtig, darauf zurückgreifen zu können.“

„Schon die gesamte Coronapandemie hindurch, leisten Familien Großartiges“, sagt Haberlander. „Daher ist es nicht nur notwendig, sondern auch verdient, dass die optimalen Rahmenbedingungen zur Unterstützung geschaffen werden.“ Für den OÖVP-Arbeitnehmerbund ist dieser Schritt ein weiteres erfreuliches Zeichen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft in Krisenzeiten.

In der Nationalratssitzung soll ein entsprechender Antrag eingebracht werden, der unter anderem die volle Kostenübernahme des Entgelts für Mitarbeiter während der Sonderbetreuungszeit durch den Bund regelt. Zudem wir die Maßnahme bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 verlängert und von drei auf vier Wochen ausgedehnt.

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gf. ÖAAB-Landesobfrau Christine Haberlander und Klubobmann August Wöginger