Die noch bis 30. September geltende Maßnahme ermöglicht es Eltern von unter 14-jährigen und Angehörigen von Menschen mit Behinderung bzw. Pflegebedürftigen, sich drei Wochen bezahlten Sonderurlaub zu nehmen, wenn die Bildungs- oder Betreuungseinrichtung coronabedingt schließen muss. „Die Inanspruchnahme sollte in Zukunft auch möglich sein, wenn eine Betreuungseinrichtung nicht vollständig behördlich geschlossen ist“, so Haberlander. „Auch die Verpflichtung, vor Nutzung der Sonderbetreuungszeit seinen zustehenden Pflegeurlaub und alle anderen Ansprüche auf Dienstfreistellung aufzubrauchen, gehört überdacht.“ Um die betroffenen Arbeitgeber im Gegenzug noch weiter zu entlasten, sollte aus Sicht der ÖAAB-Vertreterin in Zukunft der Kostenersatz durch den Bund, der aktuell bei einem Drittel des Gehalts liegt, erhöht werden.
„Die in den Schulen für Corona-Verdachtsfälle geplanten Regelungen können Eltern immer wieder auch kurzfristig vor Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung stellen“, weist die Bildungslandesrätin auf drohende Herausforderung ab dem Schulstart hin. „Gerade deshalb braucht es eine Lösung, die rasch und flexibel anwendbar ist. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen die in kürze startende Corona-Ampel in einer Region auf Rot schaltet.“
Darüber hinaus sollten die Sozialpartner Gespräche über eine Ausweitung des Pflegeurlaubs für die Zeit der Coronakrise starten. Viele Mütter und Väter haben in den herausfordernden letzten Monaten ihren Urlaub bereits verbraucht und wissen in der nächsten Zeit nicht wohin mit den Kleinen. „Besonders Familien mit Kindern mussten seit Ausbruch von Corona aus einer Reihe von Gründen schwierige Zeiten bewältigen. Ihnen muss man, wo es nur geht, bestmöglich entgegenkommen“, so die oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreterin.