Durch den Beschluss im Nationalrat können, falls Schule oder Kindergarten geschlossen oder eingeschränkt werden, bis zu weiteren drei Wochen Sonderbetreuungszeit vereinbart werden. „Die in den Schulen geltenden Regelungen können Eltern im Herbst immer wieder auch kurzfristig vor Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung stellen“, weist die Landesobfrau des OÖVP-Arbeitnehmerbundes Christine Haberlander auf Herausforderungen seit dem Schulstart hin. Zufrieden zeigt sich Helena Kirchmayr auch damit, dass die Forderung nach einer Erhöhung des Kostenersatzes für die Dienstgeber, bisher ein Drittel, erfüllt wurde. Durch die Neuregelung erhalten Unternehmen die Hälfte des Entgelts vom Bund ersetzt, was das Modell noch attraktiver macht. Zudem ist in Zukunft auch die Inanspruchnahme in den Ferien oder an schulfreien Tagen möglich.